Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Angebot und Reservierungsbestätigung
Erst mit dem Erhalt einer schriftlichen Buchungsbestätigung Ihrerseits und einer darauf folgenden schriftlichen Reservierungsbestätigung unsererseits wird die Buchung definitiv. Wir weisen auf unsere Stornobedingungen hin.
An- und Abreise
Die Ferienwohnungen sind am Anreisetag ab 14.00 Uhr beziehbar oder nach vorheriger Absprache. Am Abreisetag bitten wir Sie die Ferienwohnungen bis 10.00 Uhr freizugeben.
Kurzaufenthalt
Kurznächtigungszuschlag 20% bei Aufenthalt unter 4 Nächten je Nacht in den Ferienwohnungen für 1 - 3 Personen. In den großen Ferienwohnungen "Heimgarten" und "Herzogstand" Vermietung nur ab 5 Übernachtungen möglich. Während der Hauptsaison Reservierung nur ab 6 Nächten bzw. wochenweise.
Preise
Angegebene Preise für die Ferienwohnungen gelten für 1-2 Personen. Der Aufpreis für die Zusatzbelegung beträgt 8,00€ und kommt nur in bestimmten Ferienwohnungen zustande bzw. nach individueller Rücksprache.
Inklusivleistungen
Alle Nebenkosten, Endreinigung für die Ferienwohnung, Dusch- und Handtücher, Bett- und Tischwäsche.
Kurbeitrag
Der Kurbeitrag beträgt für Erwachsene ab dem 17. Lebensjahr 2,00€/Tag und ermäßigt vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,50€/Tag.
Hunde
Für mitgebrachte Hunde sind alle Utensilien wie z.B. Hundekorb, Decke, etc mitzubringen. Bitte beachten Sie: Hunde dürfen nicht auf Möbel oder in Betten. Für eventuelle Schäden oder Verunreinigungen haftet der Halter.
Bezahlung
Die Bezahlung Ihres Urlaubs erfolgt während Ihres Aufenthalts, spätestens am Abreisetag in Bar bei uns. Gerne können Sie auch per Überweisung vorab bezahlen. Kreditkarten, EC-Karten und Schecks können wir leider nicht akzeptieren.
Stornobedingungen
Wie im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung von Ferienwohnungen nicht ohne rechtliche Regelungen (siehe auch Deutscher Tourismusverband).
Eine vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung einer Ferienwohnung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sogenannten "Gastaufnahmevertrag", der - wie alle Verträge - von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist bzw. nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden kann.
Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet der "Gastaufnahmevertrag" unter anderem folgende Regelung:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder eher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen.
Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel 10 % des Preises für eine Ferienwohnung in Ansatz gebracht.
a) Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag vom verbindlich abgegebene Angebot vom Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Internet/WLAN
Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnung zu verstoßen.
Haftung/Sonstiges
Unsere Gäste haften für durch sie verursachte Schäden. Die Benutzung des Trampolins, der Spielgeräte, fahrbaren Gerätschaften, etc. nur auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Rauchende Gäste bitten wir vor dem Haus oder auf dem Balkon zu rauchen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der des Vermieters in Bad Tölz/Wolfratshausen.
Datenschutz
Die Datenschutzhinweise finden Sie unter: Datenschutzerklärung